Aktuelle Informationen zur den Landesverbandsschauen in Demmin 2021 (Stand 15.11.2021)

Liebe Jungzüchterinnen, liebe Jungzüchter,

liebe Aussteller, liebe Ausstellerinnen,

anbei findet Ihr die aktuellen Informationen zu unserer gemeinsamen Landesverbands- Landesjugendschau in Demmin. Die momentane Situation bedeutet, dass wir uns in der Stufe ORANGE befinden.

Schwellenwerte für die Indikatoren der risikogewichteten Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehens:

Die Grenzwerte der Corona-Ampel werden herangezogen. D.h. der Leitwert – die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen – wird wie folgt herangezogen: grünen Bereich, solange die Zahl der mit Covid in Kliniken eingelieferten Patienten je 100.000 Einwohner in sieben Tagen den Wert von 5,0 nicht überschreitet. Übersteigt der Wert 7,0, ist die betreffende Region in der Stufe „orange“. Bei mehr als 11,0 gilt „rot“.

Die Teilnahme und der Besuch der Ausstellung ist nur für Personen zulässig, die geimpfte und genesene in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 sind. Die Vorgabe gilt für geimpfte und genesene Personen gemäß § 7 Absatz 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung als erfüllt.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind:

  • Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind.
  • Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
  • Jugendliche von 12 bis 17 Jahren, wenn sie einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.
  • Schwangere, wenn sie negativ tagesaktuellen getestet sind.

In Innenbereich ist eine Mund-Nase-Bedeckung für Besucher verpflichtend. Es ist eine Mund-Nase-Bedeckung (medizinische Gesichtsmaske (zum Beispiel OP-Masken gemäß EN 14683) oder Atemschutzmasken (gemäß Anlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV in der jeweils aktuellen Fassung, zum Beispiel FFP2-Masken) zu tragen. Ausgenommen sind hierbei Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. Die Mund-Nase-Bedeckung in Innenbereichen kann von Mitwirkenden der Ausstellung abgenommen werden, wenn eine geeignete bauliche Schutzvorrichtung vorhanden ist. In nicht gemeinsam mit Besuchern genutzten Innenbereichen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Mitwirkende nicht verpflichtend.

Wir bitten hier um Beachtung! Die Regelung gilt für die gesamten Ausstellungstage ab dem Einsetzen der Tiere am Mittwoch.

Das Einsetzen der Tiere kann am Mittwoch ab 9.00 Uhr erfolgen. Bitte an die vollständogen Unterlagen (Impfpapiere, Anwesenheitserklärung, etc.) denken.

Für Rückfragen zu den hier angegebenen Regelungen stehen wir gern zur Verfügung.

Die Ausstellungsleitung/ Der Landesvorstand